Weiterhin ist Hubert Heinhold auch mit dem Bereich des allgemeinen Zivilrechts (Vertragsrecht), einzelnen Bereichen des Sozialrechts (Kindergeld, Erziehungsgeld) sowie dem Strafrecht, soweit das Ausländerrecht betroffen ist, befasst. Im Auftrag des Caritas Verbandes e. V. ist er als Mitglied der Deutschen RECHTSBERATERKONFERENZ der mit dem UNHCR und den Wohlfahrtsverbänden zur Beratung und Vertretung von Asylbewerbern und ausländischen Flüchtlingen zusammenarbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte tätig. Wiederholt wurde Hubert Heinhold als Sachverständiger im deutschen Bundestag sowie verschiedenen Ausschüssen und Gremien auf dem Gebiet des Asyl- und Ausländerrechts angehört. Hubert Heinhold ist stellvertretender Vorsitzender von PRO ASYL e. V. und des Bayerischen Flüchtlingsrates e. V., Gründungsmitglied des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins e. V., Mitglied im DAV (Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht) und der Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e. V. Zudem hat er zahlreiche Aufsätze und Monografien vor allem im Bereich des Asyl- und Ausländerrechts verfasst.